• DRK-Blutspendedienst NSTOB
  • www.drk-blutspende.de
  • Bildung & Wissen
  • Presse
  • Links
 
 
 
  • Ablauf einer Blutspende
  • Wer darf Blut spenden?
  • Voraussetzungen zur Blutspende allgemein
  • Persönliche Voraussetzungen
  • Bei Fragen vorher anrufen
  • Was muss ein Spendewilliger mitbringen?
 
 
 
 
 
 
Persönliche Voraussetzungen

Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.

Altersgrenzen

Grundsätzlich kann jeder gesunde Mensch mit einem Mindestkörpergewicht von 50 kg im Alter zwischen 18-68 Jahren (als Erstspender/in 18-59 Jahre) Blut spenden. Blutspenden in höherem Alter sind nach individueller Entscheidung unserer Ärzte möglich.

Maximale Spendenanzahl pro Jahr

Männer dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 6 Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich) gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Plasmaspende erläutert werden.

Spendeabstand

Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von mind. 8 Wochen eingehalten werden. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.

Gesundheitszustand des Spendewilligen

Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt ist oder ein mit Tabletten behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.

Medikamenteneinnahme

Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen. Sofern Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen einzugehen. (siehe auch: Bei Fragen vorher anrufen)

Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland

Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden. Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.

Impfungen

Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen.

Zahnärztliche Behandlung

Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende. Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen, bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.

Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)

Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 4 Monate. Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.

Tätowierung, Piercing, Branding

Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B. Tätowierungen, Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des Köperschmuckes zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen ist.

Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten

Infektionskrankheiten (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende zugelassen werden.

 

 
Institut Gera
Straße des Friedens 122
07548 Gera

Telefon 0365 8210-0
Telefax 0365 8210-106
Institut Erfurt
Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt

Telefon 0361 7481-0
Telefax 0361 7481-104
 
  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz