Persönliche Voraussetzungen
Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden.
Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist
eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden
Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die
nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.
Altersgrenzen
Grundsätzlich kann jeder gesunde Mensch mit einem Mindestkörpergewicht von 50 kg im Alter zwischen 18-68 Jahren (als Erstspender/in 18-59 Jahre) Blut spenden.
Blutspenden in höherem Alter sind nach individueller Entscheidung unserer Ärzte möglich.
Maximale Spendenanzahl pro Jahr
Männer dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 6 Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich
der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich) gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit
der Plasmaspende erläutert werden.
Spendeabstand
Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von mind. 8 Wochen eingehalten werden. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.
Gesundheitszustand des Spendewilligen
Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen
chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut
eingestellt ist oder ein mit Tabletten behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten
Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.
Medikamenteneinnahme
Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen. Sofern
Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen
an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen
einzugehen. (siehe auch: Bei Fragen vorher anrufen)
Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland
Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen
Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen
Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht
angezeigt werden.
Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien
aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.
Impfungen
Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art der
Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen
ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen.
Zahnärztliche Behandlung
Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende.
Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach
Wurzelbehandlungen, bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.
Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)
Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich.
Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 4 Monate.
Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit
durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.
Tätowierung, Piercing, Branding
Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B. Tätowierungen, Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich
befristeten Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des
Köperschmuckes zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen ist.
Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten
Infektionskrankheiten (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen
spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der
Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur
Blutspende zugelassen werden.
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